Mit mehr als 11.000 Studierenden, 250 Professorinnen und Professoren sowie ca. 700 Mitarbeitenden sind wir eine der größten
Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Werden auch Sie ein Teil unserer Hochschule! Wir besetzen aktuell:
Professur: Elektronische Schaltungen
Fakultät
Elektro- und Informationstechnik
Einstiegstermin
nächstmöglich
Bewerbungsfrist
18.10.2026
Von uns für Sie
Lehrentlastung für Neuberufene
Attraktives Lehr- und Forschungsumfeld
Hochmoderne Laborinfrastruktur
Ausgezeichnete persönliche Atmosphäre zwischen Lehrenden & Studierenden
Wertschätzende & kollegiale Arbeitskultur
Mitarbeit in einem hochmotivierten Team
Mehr über unsere Benefits erfahren Sie auf unserer Webseite.
Das erwartet Sie
- Disziplin-, fakultäts- und hochschulübergreifende Kooperationen in Forschung und Lehre
- Ausbau der Kooperationen mit der Wirtschaft in der anwendungsorientierten Forschung
- Aktive Mitgestaltung des Hochschullebens durch Mitarbeit in der Selbstverwaltung
- Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau der Kontakte zu internationalen Partnerhochschulen und internationalen Kooperationspartnern in der Wirtschaft
Das bringen Sie mit
Freude an der Lehre und umfassende Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Entwurf elektronischer Schaltungen
- Halbleiterschaltungstechnik
- Systemintegration
- Umgang mit professionellen Entwicklungswerkzeugen
- sowie die Bereitschaft für Online-Lehre und Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
Wünschenswerte Kenntnisse sind darüber hinaus:
- Mixed-Signal-Schaltungstechnik
- Baugruppen- und Leiterplattenentwurf
- Schaltungstechnische Lösungen für die Signalverarbeitung
- Analoge Sensorsignalverarbeitung
Einstellungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt der Elektro- und Informationstechnik oder fachverwandt
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Pädagogische Eignung; der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis,
die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der
mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen
Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von
mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation
zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.