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Mit mehr als 11.000 Studierenden, 250 Professorinnen und Professoren sowie ca. 700 Mitarbeitenden sind wir eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Werden auch Sie ein Teil unserer Hochschule! Wir besetzen aktuell:

Professur: Design mit Schwerpunkt Industrie und Handwerk

Fakultät
Architektur
Einstiegstermin
nächstmöglich
Vergütung
W 2
Standort
Regensburg
Bewerbungsfrist
19.07.2026

Von uns für Sie

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Lehrentlastung für Neuberufene
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Attraktives Lehr- und Forschungsumfeld
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Ausgezeichnete persönliche Atmosphäre zwischen Lehrenden & Studierenden
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Wertschätzende & kollegiale Arbeitskultur
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Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Moderner Arbeitsplatz am Hochschulcampus

Mehr über unsere Benefits erfahren Sie auf unserer Webseite.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) über unser Online-Portal.

www.oth-regensburg.de/jobs

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der
ZAB vorzulegen.

Das erwartet Sie

  • Lehrtätigkeit in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät mit Raum für eigene gestalterische und didaktische Akzente
  • Praxisnahe Projektarbeiten mit inner- und außerhochschulischen Kooperationen
  • Mitarbeit in der Selbstverwaltung sowie aktive Mitgestaltung an der Weiterentwicklung der Studiengänge und innovativer Lehrformate
  • Möglichkeit zu Engagement in anwendungsorientierter Forschung, Technologie- und Wissenstransfer sowie Weiterbildung

Das bringen Sie mit

  • Theoretische und praktische Kompetenzen im Entwerfen und Umsetzen innovativer, nachhaltiger Produkte und Produktsysteme an der Schnittstelle zu Handwerk und Industrie
  • Fähigkeit, das Fachgebiet wissenschaftlich-künstlerisch fundiert weiterzuentwickeln und aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen konstruktiv aufzugreifen
  • Einordnung der Disziplin in aktuelle gesellschaftliche Diskurse sowie in kunst-, architektur- und designgeschichtliche Zusammenhänge
  • Reflexive Haltung mit dem Ziel, Fragestellungen der Klimagerechtigkeit und des sozial-ökologischen Wandels mit Studierenden und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen weiterzuentwickeln
  • sowie die Bereitschaft für Online-Lehre und Lehrveranstaltungen in englischer Sprache.

Wünschenswert sind darüber hinaus:

  • Einschlägige Berufserfahrung und Methodenkompetenz verbunden mit der Freude, diese in die Lehre einzubringen
  • Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung einer kooperativen und wertschätzenden Fakultätskultur
  • Teamfähigkeit sowie engagierte Mitarbeit in der Selbstverwaltung

Einstellungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt im Bereich Design (Produkt- oder Industriedesign, Gestaltung u.a.)
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird oder die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit
  • Pädagogische Eignung; der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. In besonders begründeten Fällen kann ferner eingestellt werden, wer zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist; auch in diesem Fall soll eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs nachgewiesen werden

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.