Mit mehr als 11.000 Studierenden, 250 Professorinnen und Professoren sowie ca. 700 Mitarbeitenden sind wir eine der größten
Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. Werden auch Sie ein Teil unserer Hochschule! Wir besetzen aktuell:
Professur: Stahl- und Verbundbau
Fakultät
Bauingenieurwesen
Einstiegstermin
01.09.2027
Bewerbungsfrist
18.10.2026
Von uns für Sie
Lehrentlastung für Neuberufene
Attraktives Lehr- und Forschungsumfeld
Ausgezeichnete persönliche Atmosphäre zwischen Lehrenden & Studierenden
Moderner Arbeitsplatz am Hochschulcampus
Strukturiertes Onboarding
Lebendige Campus-Atmosphäre
Mehr über unsere Benefits erfahren Sie auf unserer Webseite.
Das erwartet Sie
- Lehre in Grundlagenfächern des Bauingenieurwesens und in vertiefenden Lehrveranstaltungen der Bachelor und
Masterstudiengänge
- Aktive Mitarbeit an der inhaltlichen Gestaltung und Weiterentwicklung von Studiengängen
- Engagement in angewandter Forschung, Technologie- und Wissenstransfer sowie Weiterbildung
- Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschule
Das bringen Sie mit
Freude an der Lehre und umfassende Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Stahl- und Verbundbau
- Bautechnische Mechanik
- Berufserfahrung in der Tragwerksplanung oder Bauindustrie mit fundierten Kenntnissen im Stahl- und Stahlverbundbau
- sowie die Bereitschaft für Online-Lehre und Lehrveranstaltungen in englischer Sprache
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- Kenntnisse in Materialprüfung und Werkstoffkunde
- sehr gute Vernetzung mit der angewandten Praxis und/oder fachbezogenen Gremien
Einstellungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt im Fach Bauingenieurwesen oder vergleichbar
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Pädagogische Eignung; der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis,
die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der
mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen
Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von
mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation
zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.